Wenn Politiker sich mit Dingen beschäftigen, von denen sie keine Ahnung haben, kann sowas passieren:
Ein neuer Gesetzesentwurf zur Anpassung des Strafrechts an die neuen technischen Möglichkeiten könnte dazu führen, dass Systemadministratoren, IT-Berater und Netzwerkbetreuer sich demnächst strafbar machen, wenn sie ein System auf Sicherheitslücken überprüfen.
Nachtrag, 13.10.2006: Bei netzpolitik.org:
Abgesehen davon, dass es naiv ist zu glauben, in Zeiten globaler Vernetzung und der Allgegenwärtigkeit des Internets sei ein solches Verbot durchzusetzen (geschweige denn: zu kontrollieren), ist es doch noch einseitiger, davon auszugehen, dass Sicherheitstools nur genutzt werden, um Datenklau zu betreiben.
Ausführlich berichten netzpolitik.org, der Chaos Computer Club und Joerg Heidrich bei Spiegel online.
Nachtrag: Ich persönlich fände es ja besser, wenn Probleme anderer Art in den Fokus der Verbraucher schützen wollenden Politiker rücken würden: Kleinkind ersteigert Kleinwagen, Vermisste Schülerin besuchte Chat-Partner & Computerkriminalität: Privatanwender im Visier.
Nachtrag II, 13.10.2006: Netzpolitik.org berichtet:
Der Bitkom hat sich jetzt auch der allgemeinen Kritik am Paragraphen 202c im Regierungsentwurf zur Änderung des Computerstrafrechts angeschlossen. […]